Der Vertrag
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Maklerverträgen. Den Alleinvermittlungsvertrag und den allgemeinen Vermittlungsvertrag.
Der Alleinvermittlungsvertrag
Mit diesem Vertrag übergeben Sie uns Ihre Immobilie zur alleinigen Vermittlung durch uns. Er wird auf 6 Monate abgeschlossen. In dieser Zeit dürfen Sie weder einen anderen Makler mit der Vermittlung beauftragen, noch die Immobilie selbst verkaufen. Dieser Vertrag ist nur unter besonderen Voraussetzungen kündbar. Die Immobilie wird exklusiv von uns beworben. Sollte das Objekt nach Ablauf von 6 Monaten noch nicht verkauft sein, geht der Alleinvermittlungsauftrag automatisch in einen allgemeinen Vermittlungsauftrag über, der jederzeit ohne bestimmte Gründe aufgelöst werden kann.
Objekte mit Alleinvermittlungsauftrag genießen eine hohe Priorität und werden mit einem größeren Werbekostenbudget ausgestattet.
Der allgemeine Vermittlungsauftrag
Mit diesem Vertrag übergeben Sie uns Ihre Immobilie zur Vermittlung, behalten sich aber das Recht vor, diese auch anderen Maklern zu übergeben. Der Vertrag ist jederzeit, auch ohne bestimmte Gründe kündbar.
Unsere Empfehlung
Wir sind der Meinung, dass viele Köche den Brei verderben. Wenn Ihre Immobilie in allen Zeitungen und auf jeder Homepage von mehreren Maklern angeboten wird, läuft sich die Immobilie schnell tot und der zuvor ermittelte, marktkonforme Verkaufspreis kann nicht erreicht werden, wenn überhaupt ein Käufer gefunden werden kann.
Wir empfehlen daher, die Beauftragung nur eines Maklers, des Maklers Ihres Vertrauens.
Wir sind der Meinung, dass eine Liegenschaft mit einem marktkonformen Kaufpreis angeboten werden soll. Bei überhöhten, unrealistischen Kaufpreisen wird der Verkaufserfolg erschwert und durch eine nötige Preissenkung der Eindruck erweckt, die Immobilie sei ein Ladenhüter, wodurch der zuvor festgestellte marktkonforme Kaufpreis auch nicht mehr erzielt werden kann. Bedenken Sie stets, dass ein Makler, der Ihnen das Blaue vom Himmel verspricht, die Immobilie nicht selbst erwirbt, sondern diese nur vermittelt und Ihnen event. einen Käufer präsentiert, der schlussendlich doch „nur“ den marktkonformen oder sogar einen darunterliegenden Kaufpreis bietet.